Den wenigen Interessierten an der „Politik“ der Niedersächsischen Linksfraktion, aber auch den regelmäßigen Lesern unserer Seite, dürfte die Genossin Zimmermann durch ihre unzähligen Anfragen und Anträge im Zusammenhang mit unserer Kameradschaft ein Begriff sein.dielinkeniedersachsen

Am heutigen Montag hat sie sich nun erneut zu Wort gemeldet.

Grund hierfür, wie sollte es anders sein, die erfolgreiche Sommersonnenwende am vergangenen Sonnabend, die freundliche Hilfe der Gemeinde Eschede bei der Instandsetzung des Zufahrtsweges zu unserem Kameraden Nahtz und natürlich eine neuerliche Aufforderung unsere Kameradschaft zu verbieten!

Wie immer, freuen wir uns auf die folgenden Einlassungen der Genossin Pia Zimmermann und fordern sie erneut auf, ihren politischen Auftrag ernst zu nehmen und die Interessen des Volkes zu vertreten!

Nachfolgend die Aktuelle Pressemittlung der Linksfraktion vom 22. Juni 2009 sowie die Einlassungen des Innenministers Uwe Schünemann zum Verbotsantrag der Linksfraktion:

DIE LINKE: Neonazitreffen in Eschede beweist erneut überregionale Bedeutung des Treffpunktes

Celle. DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag hat erneut die Landesregierung kritisiert, weil sie die Bedeutung des Hofes des NPD-Funktionärs Joachim Nahtz in Eschede (Landkreis Celle) weiterhin verharmlose. „Das als Sonnenwendfeier getarnte Neonazitreffen am Wochenende hat wieder einmal deutlich gemacht, dass Nahtz’ Hof ein überregionaler bedeutender Veranstaltungs- und Schulungsort der Neonaziszene ist“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann. Die Polizei geht davon aus, dass knapp 250 Personen aus ganz Norddeutschland daran teilgenommen haben. „Das sollte der Landesregierung zu denken geben.“

Zimmermann kritisierte außerdem, dass die Gemeinde Eschede der neonazistischen Kameradschaft 73 Celle den Schotter bezahlt hat, um den Weg zum Gehöft von Nahtz zu reparieren. Die Politikerin wirft dem Bürgermeister von Eschede, Günter Berg, in diesem Zusammenhang Blauäugigkeit vor: „Berg ist den Neonazis auf den Leim gegangen!“

Die Politikerin forderte erneut, die Kameradschaft 73 zu verbieten. Erst vergangene Woche hatte die Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion geantwortet, dass es sich bei ihr nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes um eine der führenden Kameradschaften in Niedersachsen handele; ihre Aktivitäten seien von einer neonazistischen Weltanschauung geprägt. „Wenn die Landesregierung diese Einschätzung teilt, ist ein Verbot längst überfällig“, schloss Zimmermann.

Quelle: Linksfraktion Niedersachsen

Verbot der neonazistischen Kameradschaft 73 Celle Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.06.2009; Fragestunde

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Ende Mai 2009 hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern die neonazistische Kameradschaft “Mecklenburgische Aktionsfront” verboten. Begründet wurde es damit, dass die “Mecklenburgische Aktionsfront” den Nationalsozialismus verherrliche, sie sich antisemitisch und rassistisch äußere. Auch in Niedersachsen gibt es neonazistische Kameradschaften. Eine der Aktivsten ist in diesem Zusammenhang die Kameradschaft 73 Celle. Diese ist militant, verbreitet neonazistisches Gedankengut und ist Koordinationspunkt für die Neonaziszene in Niedersachsen und darüber hinaus. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 wird zu dieser Kameradschaft auf Seite 90 Folgendes vermerkt: “Die bereits in den Jahren 2000 und 2001 aktive Kameradschaft 73 Celle tritt seit ihrer Reaktivierung im Jahr 2006 regelmäßig in Erscheinung. Den anfänglichen Schwerpunkt der Aktivitäten bildete die unter der Bezeichnung ‚Bürgerinitiative zur Schließung des Bunten Hauses e. V.‘ geführte politische Agitation gegen das ebenfalls in Celle ansässige, selbstverwaltete sozio-kulturelle Veranstaltungszentrum ‚Buntes Haus‘, das auch von der örtlichen Antifa-Szene genutzt wird. Neben regelmäßigen Teilnahmen an Demonstrationen, szenerelevanten Veranstaltungen oder Skinheadkonzerten beteiligt sich die Kameradschaft 73 Celle maßgeblich an der Organisation von völkisch-nationalistischen Brauchtumsveranstaltungen, die seit 2007 auf dem landwirtschaftlichen Anwesen von Nahtz in Eschede stattfinden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten der neonazistischen Kameradschaft 73 Celle?

  2. Plant die Landesregierung ein Verbot der Kameradschaft 73 Celle bzw. weiterer und, wenn ja, welcher in Niedersachen agierenden neonazistischen Kameradschaften?

  3. Wenn nein, warum erfolgt ein solches Verbot nicht?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus stellt einen Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung dar. Durch präventive Aufklärungsarbeit, durch Beobachtung rechtsextremistischer Organisationen und durch das konsequente Handeln der Sicherheitsbehörden ist es in den letzten Jahren gelungen, einer Ausweitung rechtsextremistischen Gedankenguts erfolgreich entgegenzuwirken. Ein geeignetes und wirksames Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus kann dabei auch das Verbot eines rechtsextremistischen Vereins sein. Daher hat die Landesregierung innerhalb des letzten Jahres die vom Bundesministerium des Innern verfügten Verbote gegen die rechtsextremistischen Vereine “Collegium Humanum”, “Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreiten des Holocaust Verfolgten” und “Heimattreue Deutsche Jugend” in der Vorbereitung und Durchführung maßgeblich unterstützt.

Für Vereine, deren Aktivitäten sich auf Niedersachsen beschränken, hat die Landesregierung die Zuständigkeit für vereinsrechtliche Maßnahmen inne. Die Beobachtung rechtsextremistischer Organisationen und insbesondere der Kameradschaften in Niedersachsen erfolgt daher auch unter dem Gesichtspunkt der Erkenntnisgewinnung für ein mögliches Vereinsverbot. Die Anforderungen, die an ein Vereinsverbot unter Berücksichtigung des durch Artikel 9 des Grundgesetzes vermittelten Grundrechtsschutzes zu stellen sind, sind allerdings hoch. Voraussetzung für ein Vereinsverbot ist die belegbare Feststellung, dass der Zweck oder die Tätigkeiten des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder der Verein sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Darüber hinaus kommt ein Vereinsverbot nur bei einem Verein im Sinne des Vereinsgesetzes in Betracht. Ob eine Kameradschaft diesen Vereinsbegriff erfüllt, ist im Einzelfall insbesondere im Hinblick auf hinreichend verfestigte Strukturen und eine organisierte Willensbildung der Kameradschaft zu belegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nach Erkenntnissen der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde handelt es sich bei der Kameradschaft 73 Celle um eine der führenden und aktivsten Kameradschaften in Niedersachsen. Ihre Aktivitäten sind von einer neonazistischen Weltanschauung geprägt. Im Übrigen verweise ich auf die in der Landtagsdrucksache 16/392 gegebene Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema “Aktivitäten der rechtsextremen Kameradschaft 73 Celle” vom 22.08.2008.

Zu 2. und 3.:

Um die Wirksamkeit möglicher vereinsrechtlicher Maßnahmen nicht zu gefährden, können keine Auskünfte darüber erteilt werden, ob und gegebenenfalls gegen welche Kameradschaften Verbotsverfahren geplant sind.

Quelle: Schünemann

Von Redax, 22. Juni 2009, 21:29 Uhr